Visum für die Ukraine

Visum für die Ukraine


Nicht erforderlich bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen. Der Reisende muss:

- Einen Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten und mindestens einer leeren Seite haben.

- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Reise.

- Haben Sie die Reservierung von Rückflügen oder Fortsetzung der Reise.

- Halten Sie alle erforderlichen Unterlagen für das nächste Bestimmungsland bereit.

Es wird berichtet, dass ab dem 20. September 2021 alle Ausländer, die in die Ukraine einreisen möchten, über eine zertifizierte Versicherungspolice verfügen müssen, die die Kosten für die Behandlung und Beobachtung von COVID-19 abdeckt und für die gesamte Dauer des Aufenthalts in der Ukraine gültig ist. Die Police muss von a) einer in der Ukraine registrierten Versicherungsgesellschaft, b) einer ausländischen Versicherungsgesellschaft mit einer Repräsentanz in der Ukraine oder c) einem Vertragsverhältnis auf dem Territorium der Ukraine (Assistance) ausgestellt werden. Die Versicherungspolice muss auch Inhabern einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und Staatenlosen unabhängig von Alter und Ankunftsland zur Einreise in die Ukraine vorgelegt werden.

Zusätzlich zur Police müssen sie EINES dieser Dokumente vorlegen:

• Internationales oder nationales Zertifikat, das den vollständigen COVID-19-Impfplan mit Impfstoffen nachweist, die von der WHO für den Notfall zugelassen sind: Pfizer / BioNTech, Janssen von Johnson & Johnson, AstraZeneca / Vaxzevria, AstraZeneca / Covishield (Indien), AstraZeneca/SKBio (Südkorea), Moderna/Spikevax, Sinopharm, CoronaVac (Sinovac).

• Internationales oder nationales Dokument, das den Erhalt einer oder mehrerer Dosen des von der WHO für den Notfall zugelassenen COVID-19-Impfstoffs nachweist.

• Negatives Ergebnis des SARS-CoV-2-Coronavirus-Antigen-Schnelltests (RAT, Ag), durchgeführt bis zu 72 Stunden vor Einreise

• Negatives Ergebnis des Polymerase-Kettenreaktionstests (PCR) für COVID-19, der bis zu 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde.
Wiederherstellungszertifikate und COVID-19-Antikörperzertifikate werden für die Einreise in die Ukraine nicht akzeptiert.

Kinder unter 12 Jahren benötigen keine Prüfungsbescheinigungen. Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren benötigen eines der oben genannten Dokumente, sind jedoch von der Selbstisolation und der Installation der Anwendung „Vdoma“ ausgenommen.

Wenn Sie nicht über den erforderlichen Impfpass verfügen, muss der Ausländer (mit Ausnahme der unten angegebenen Ausländerkategorien) die Anwendung „Vdoma“ installieren und verpflichtet sich, innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise in die Ukraine mit der Selbstisolation zu beginnen. Während dieser Zeit kann die Person das Land verlassen (ohne zusätzliche Tests zu bestehen), sich einem PCR-Test unterziehen oder einen Antigen-Schnelltest machen; im Falle eines negativen Ergebnisses ist eine Selbstisolation nicht erforderlich.

Wenn der Interessent innerhalb von 72 Stunden nach dem Grenzübertritt das Land nicht verlässt oder kein negatives Testergebnis erhält, muss er sich 10 Tage lang an dem bei der Registrierung im Antrag „Vdoma“ angegebenen Ort isolieren. Es ist auch möglich, die Selbstisolation zu beenden, indem ein negatives PCR- oder Antigen-Schnelltest-Ergebnis durchgeführt und eingereicht wird.

WICHTIG! Nicht geimpfte Bürger (mit Ausnahmen), die aus Russland oder Indien reisen (auch auf der Durchreise) und sich in den letzten 14 Tagen länger als 7 Tage in ihrem Hoheitsgebiet aufgehalten haben, müssen sich 14 Tage lang der Selbstisolation unterziehen und können dies nicht einen Prozess in der Ukraine durchführen, um die Selbstisolation zu vermeiden oder zu verringern.

Im Falle der Unmöglichkeit oder Weigerung, die mobile Anwendung „Vdoma“ zu installieren, wird dem Interessenten die Einreise in die Ukraine verweigert.

Es wird keine Selbstisolierung verlangt (es ist nicht erforderlich, die Anwendung „Vdoma“ zu installieren), um:

• Minderjährige unter 18 Jahren;

• Personen, die zur Durchreise in die Ukraine einreisen und über Dokumente verfügen, die die Ausreise aus dem Land innerhalb von 48 Stunden oder weniger bestätigen;
• Leiter und Mitglieder offizieller Delegationen ausländischer Staaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie Personen, die sie begleiten und auf Einladung des Präsidenten der Ukraine, der Werchowna Rada der Ukraine, des Ministerkabinetts der Ukraine, des Büros der Ukraine in die Ukraine einreisen der Präsident der Ukraine, das Außenministerium;

• Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Vertretungen ausländischer Staaten, Vertretungen offizieller internationaler Vertretungen, in der Ukraine akkreditierte Organisationen und ihre Familienangehörigen;

• Personen, die kommen, um an offiziellen Sportwettkämpfen auf dem Territorium der Ukraine teilzunehmen, und ihre Begleiter;

• Soldaten (Einheiten) der Streitkräfte der NATO-Mitgliedstaaten und der Mitgliedstaaten des NATO-Programms „Partnerschaft für den Frieden“, die an der Ausbildung von Einheiten der Streitkräfte teilnehmen oder auf Einladung des Verteidigungsministeriums eintreffen;

• Experten von Grenzschutzbehörden der EU-Länder, die im Rahmen von Einsätzen eintreffen 

gemeinsam mit der Europäischen Agentur für den Grenz- und Küstenschutz Frontex;

• Mitglieder offizieller Regierungsdelegationen und anderer ukrainischer Delegationen, die nach kurzen Geschäftsreisen ins Ausland in die Ukraine zurückkehren, um an internationalen Konsultationen, Verhandlungen, Konferenzen, Sitzungen von Gremien internationaler Organisationen, Sitzungen von zwischenstaatlichen Kommissionen und anderen gemeinsamen zwischenstaatlichen Gremien teilzunehmen;

• Teilnehmer der unabhängigen externen Evaluation, Personen, die beabsichtigen, Bildungseinrichtungen zu betreten, einschließlich Kurse (Abteilungen) zur Vorbereitung auf die Zulassung zu staatlichen Hochschulen, Bewerber, die an Bildungseinrichtungen in der Ukraine studieren, sowie Eltern (Eltern, Adoptiveltern), Erziehungsberechtigte , Treuhänder, andere gesetzliche Vertreter oder andere von den Eltern bevollmächtigte Personen (Adoptiveltern), Vormünder, Treuhänder oder andere gesetzliche Vertreter, die diese Personen begleiten;

• Fahrer und Besatzungsmitglieder von Frachtfahrzeugen, Bussen für den regelmäßigen, unregelmäßigen und Pendelverkehr, Mitglieder des Luft- und Seepersonals, Binnenschiffe, Mitglieder des Zug- und Lokomotivpersonals;

• Personen, die Träger hämatopoetischer Stammzellen zur Transplantation sind.

Die Voraussetzungen für die Einreise in die Ukraine für ausländische Staatsbürger mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sind die gleichen wie für Bürger der Ukraine, obwohl nur Ausländer mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis den Antrag „Vdoma“ installieren müssen, falls sie diese erhalten haben den vollständigen Impfplan.

Quelle: https://www.exteriores.gob.es/es/ServiciosAlCiudadano/Paginas/Detalle-recomendaciones-de-viaje.aspx?trc=Ucrania

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